Kategorie Bild von Ge­sell­schaft und Po­li­tik
Details zu diesem Antrag
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Zer­ti­fi­kats­an­trag
Institut für Abfall­zertifizierung
Internetende 42
4549 Datenhölle

Antrag zur Zertifizierung von der Buchstabenfolge “ph”

Akten­zei­chen:
za063-00-buchstabenfolge-ph
Eingebracht von:
Sitzung vom:
4. Januar 2022 6:00
Sitzungsdauer:
00:38:48
Zu­sammen­fassung des Antrags

Traditionell wird der griechische Buchstabe "φ" als "ph" transkribiert. Das ist überholt, sollte als Abfall zertifiziert und anschliessend weggesperrt werden. Im Griechischen ist "φ" auch nur ein einzelner Buchstabe. Es ist deshalb überflüssig dies als "ph" zu schreiben. Sämtliche Wörter, die ein "ph" enthalten, sollen deshalb neu nur noch mit einem "f" geschrieben werden.
Beispiele: Fonem, Farmaindustrie, Foton, Geografie, Alfatier, Alforn, Claustrofobie, Teilchenfy*sik (auf das Y komme ich gerne ein anderes Mal zu sprechen), amorf, Adenosintrifosfat, Pädofilie, Hifop, fänomenal, Fasenprüfer, Naftali, Neofyt, Fallisch, Piefan, Deppenapostrof

Audio­pro­to­koll

Weitere Infor­mation­en

Neue deutsche Rechtschreibung

Nach neuer deutscher Rechtschreibung dürfen Fremdwörter aus dem allgemeinen Wortschatz mit griechischem Ursprung, wahlweise mit “ph” oder “f” geschrieben werden, wenn sie auch noch als Fremdwörter erkannt werden. So können Sie “Photographie” oder “Fotografie” schreiben. “Telefon” gilt als so weit eingedeutscht, dass es nicht mehr mit “ph” geschrieben werden darf.

Wörter aus Fachsprachen behalten immer die ph- Schreibweise, z. B. “Photosynthese”, “Photovoltaik”.

Zu­gehör­ende Zer­ti­fi­kate

Gremium
Vertretung der
Sitzungsleitung
Herr Lüthi
Herr Lüthi
Antragstellende
Personen
Herr Kuster
Herr Kuster
Begutachtende
Person
Herr Huber
Herr Huber
Zertifizierungs-
beauftragte
Person
Herr Fischer
Herr Fischer
Entscheidung
Das beschlussfassende Gremium entschied, das dem Zer­ti­fi­zierungs­an­trag 'Antrag zur Zertifizierung von der Buchstabenfolge “ph”' nicht stat­tge­ge­ben werden kann.
Stempel abgelehnt

Ihre Bewertung

§ 423 Die individuelle Meinung der Konsumenten sind ein zentraler Gradmesser für die Zer­ti­fi­zier­ung. Sollte ein Entscheid oder eine Unter­such­ung von der Bevölkerung nicht akzeptiert werden, so muss auf dieser Grundlage eine neue Ein­stuf­ung vorgenommen werden und ggf. die Ent­schei­dung entsprechend revidiert werden.

Wegen diesen Vorgaben aus unseren Statuten haben Sie folgend die Möglichkeit, mit einem Klick auf den Daumen hoch oder runter, Ihre Meinung kundzutun.

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